Berichtigung des Zweites Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes

 

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 32 S.1678, ausgegeben zu Bonn am 29. Mai 2002

Berichtigung des Zweites Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes 

Vom 23. Mai 2002


Das Zweite Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S.3586) ist wie folgt zu berichtigen:

1. In Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c sind die Wörter "sowie den Anhängen II, IV, VI und VII der Richtlinie 98/79/EG" durch die Wörter "sowie den Anhängen III, IV, VI und VII der Richtlinie 98/79/EG" zu ersetzen.

2. In Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelstube bb ist die Angabe "§ 26 Abs. 2 Satz 2" durch die Angabe "§ 26 Abs. 2 Satz 3" zu ersetzen.

3. Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc muss wie folgt lauten:
"
 In dem neuen Satz 3 werden die Wörter "Übermittlung dieser Informationen an" durch die Wörter "Bereitstellung dieser Informationen für" und die Angabe "Absatz 4" durch die Angabe "§ 37 Abs. 8" ersetzt."

4. In Artikel 1 Nr. 39 sind nach der Angabe "§ 42" die Wörter ", in seinem Absatz 1 wird die Angabe "§ 44" durch die Angabe "§ 41" ersetzt" einzufügen.

 

Bonn, den 23. Mai 2002

Bundesminister für Gesundheit
Im Auftrag Will

 

Beginn