Berichtigung der Neufassung des Straßenverkehrsgesetz

BGBl. 2003 Teil I Nr. 26 S.919, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 

Berichtigung der Neufassung des Straßenverkehrsgesetz

Vom 12.Juni 2003


Die Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (BGBl. I S.310) ist wie folgt zu berichtigen:

1. Die Überschriften zu § 24a "0,8 Promille-Grenze" ist durch die Angabe "0,5 Promille-Grenze" zu ersetzen.

2. In § 28a Nr.2 ist die Angabe "achtzig Deutsche Mark" durch die Angabe "vierzig Euro" zu ersetzen.

3. In § 59 Abs. 2 ist die Angabe "§ 8 Abs. 3" durch die Angabe "§ 28 Abs. 3" zu ersetzen.

4. In § 65 Abs. 7 ist die Angabe "§ 8 Abs. 3 Nr. 6" durch die Angabe "§ 28 Abs. 3 Nr. 6" zu ersetzen. 

 

Berlin, der 12. Juni 2003

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Im Auftrag
Ch. Weibrecht

 

 

 

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