NEUIGKEITEN
BAuA 01/2011: Neue ASR A4.3 “Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtung zur Ersten Hilfe”, TRBA 220 und TRBA 240
Arbeitsstätten:
neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gelten mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
ASR 38/2 "Sanitätsräume"
ASR 39/1, 3 "Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
nicht weiter fort.
Gefahrstoffe:
Schutzleitfäden für häufige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in chemischen Betrieben - Schutzleitfaden 260 "Wartungs- und Servicearbeiten an Drucker- und Kopiergeräten"
Biologische Arbeitsstoffe:
TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen"
TRBA 240 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut"