Berichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten

BGBl. 2004 Teil I Nr. 6 S.219, ausgegeben zu Bonn am 17. Februar 2004

Berichtigung des 
Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten

Vom 11. Februar 2004


Das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) ist wie folgt zu berichtigen:

1. In Artikel 1 ist in der Fußnote zur Überschrift
a) in Nummer 2 die Angabe „72/23/EWG“ durch die Angabe „73/23/EWG“, 
b) in Nummer 7 die Angabe „91/386/EWG“ durch die Angabe „91/368/EWG“, 
c) in Nummer 13 die Angabe „98/24 EG“ durch die Angabe „98/24/EG“ zu ersetzen.

2. In Artikel 1 § 2 ist
a) in Absatz 8 Satz 1 ist das Wort „wiederaufgearbeitet“ durch die Wörter „wieder aufgearbeitet“,
b) in Absatz 10 Nr. 2 ist das Wort „wiederaufgearbeitet“ durch die Wörter „wieder aufgearbeitet
zu ersetzen.

3. In Artikel 10 ist die Angabe „BGBl. S. 1213“ durch die Angabe „BGBl. I S. 1213“ zu ersetzen.

 

 

Berlin, den 11. Februar 2004

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Im Auftrag
Barz

 

 

 

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