VBG 1
Inhalt
- seit 2004 außer Kraft -
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Persönliche Schutzausrüstungen
§ 5 Vergabe von Aufträgen
§ 6 Koordinierung von Arbeiten
§ 7 Auslegung von Unfallverhütungsvorschriften,
Unterweisung der Versicherten
§ 8 Förderung der Mitwirkung
der Versicherten
§ 9 Sicherheitsbeauftragte
§ 10 Besichtigung des Unternehmens durch
Aufsichtspersonen nach § 18 SGB VII, Erlass einer Anordnung
§ 11 Auskunftspflicht
§ 12 Pflichtenübertragung
§ 13 Betriebliche Aufsichtspersonen
§ 14 Befolgung von Weisungen des
Unternehmers, Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
§ 15 Bestimmungsgemäße Verwendung von
Einrichtungen
§ 16 Beseitigung von Mängeln
§ 17 Unbefugte Benutzung von Einrichtungen
§ 18 Arbeitsplätze
§ 19 Beleuchtungseinrichtungen in Arbeitsräumen
(Gebäuden)
§ 20 Fußböden in Räumen (Gebäuden),
lichtdurchlässige Wände
§ 21 Arbeitsplätze in nicht allseits
umschlossenen Räumen
§ 22 Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im
Freien
§ 23 Ortsgebundene Arbeitsplätze auf dem
Betriebsgelände im Freien
§ 24 Verkehrswege
§ 25 Verkehrswege in Räumen (Gebäuden)
§ 26 Verkehrswege in nicht allseits
umschlossenen Räumen
§ 27 Verkehrswege auf dem Betriebsgelände im
Freien
§ 28 Türen, Tore
§ 29 Zusätzliche Anforderungen an
kraftbetätigte Türen und Tore
§ 30 Rettungswege, Notausgänge
§ 31 Fahrtreppen, Fahrsteige
§ 32 Laderampen
§ 33 Schutz gegen Absturz und herabfallende
Gegenstände
§ 34 Lager, Stapel
§ 35 Kleidung, Mitführen von Werkzeugen und
Gegenständen, Tragen von Schmuckstücken
§ 36 Gefährliche Arbeiten
§ 37 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
§ 38 Genuss von Alkohol
§ 39 Prüfungen
§ 40 Kennzeichnung von Einrichtungen
§ 41 Rüst-, Instandhaltungsarbeiten
§ 42 Erprobung von Einrichtungen
§ 43 Maßnahmen gegen Entstehungsbrände
§ 44 Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen
§ 45 Gesundheitsgefahren
§ 46 Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
§ 47 Betreten von Bereichen, in denen
gesundheitsgefährliche Stoffe auftreten können
§ 48 Aufbewahrung gesundheitsgefährlicher
Flüssigkeiten
§ 49 Kennzeichnung von Gefäßen und Leitungen
§§ 50 bis 60 außer Kraft; ersetzt durch UVV "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100)
§ 61 Allgemeine Übergangsfrist
§ 61a Übergangsregelung für das in Artikel 3
des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 62 Übergangsregelung
§ 63 Inkrafttreten
Genehmigung
Durchführungsanweisungen
Anlage 1: Zahl der Sicherheitsbeauftragten
Anhang 1: Muster für die "Erklärung" (§ 12)
Anhang 2: Bezugsquellenverzeichnis