RAB 32: Unterlagen späterer Arbeiten

  RAB 32

BArbBl. 6/2003 S.73

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

RAB 32: Unterlagen für spätere Arbeiten 
(Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) 

Ausgabe 6/2003
Stand: 27.03.2003


Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBI.) bekannt gegeben.

Diese RAB 32 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form einer Unterlage gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BausteIIV).

Inhalt

1 Vorbemerkungen 

2 Anwendungsbereich 

3 Begriffsbestimmungen und Beispiele 

4 Anforderungen
4.1 Allgemeines 
4.2 Inhalt 
4.2.1 Erforderliche Angaben
4.2.2 Weitere Angaben 
4.3 Form

Anlage A: Beispiele


1. Vorbemerkungen

Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 hat der Koordinator eine Unterlage zusammenzustellen. Diese Verpflichtung basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV.

§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV 

(2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator

3. eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen. 

Damit sollen insbesondere:

Mit der Unterlage schafft der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage.

2 Anwendungsbereich

Die RAB 32 gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine Unterlage für spätere Arbeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV zusammenzustellen ist. Die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ist zusammenzustellen, wenn bei ihrer Errichtung oder Änderung Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden (siehe Tabelle 1).

Aktivitäten nach der Baustellenverordnung

Beschäftigte

Baustellenbedingungen 
Umfang und Art der Arbeiten

Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung

Vorankün-
digung

Koordinator

SiGePlan

Unterlage für spätere Arbeiten

eines Arbeitgebers

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 
501 Personentage

ja

nein

nein

nein

nein

eines Arbeitgebers

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte 
oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten

ja

nein

nein

nein

nein

eines Arbeitgebers

größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 
500 Personentage

Ja

ja

nein

nein

nein

eines Arbeitgebers

größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 
5011 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten

ja

ja

nein

nein

nein

mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 
501 Personentage

Ja

nein

ja

nein

ja

mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden

kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 
501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten

Ja

nein

ja

ja

ja

mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden

größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 
500 Personentage

Ja

ja

ja

ja

ja

mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden

größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 
500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten

ja

Ja

ja

ja

ja

Hinweis: Der Einsatz von bereits einem Nachunternehmer bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern. 
Tabelle I : Voraussetzungen für die Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten

3 Begriffsbestimmungen und Beispiele

Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:

Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind zum Beispiel nach der Systematik:

die Instandhaltung, bestehend aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung.

a) Beispiele für Wartungsarbeiten:

b) Beispiele für Inspektionsarbeiten: 

c) Beispiele für Instandsetzungsarbeiten:

Beispiele für betriebliche Erhaltung: 

a) Kontrolle

b) Wartung

Beispiele für bauliche Erhaltung:

a) Instandhaltung

b) Instandsetzung

c) Erneuerung

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines

Die Unterlage ist eine schriftliche, den Merkmalen der baulichen Anlage Rechung tragende Zusammenstellung der erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere für solche Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens kann die Entwicklung der Unterlage zur Planung und Ausschreibung von sicherheitstechnischen Einrichtungen dienen, die für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage benötigt werden.

Ziel der Unterlage ist es, denjenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage durchführen, die Informationen zu verschaffen, um die späteren Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht planen und durchführen zu können. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bleibt davon unberührt.

Die Unterlage muss bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zusammengestellt werden und soll bereits vor der Ausschreibung der jeweiligen Bauleistungen vorliegen. Damit wird rechtzeitig eine Grundlage für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage bereitgestellt.

Die Unterlage ist fortzuschreiben, falls nach ihrer Zusammenstellung relevante Planungsänderungen vorgenommen werden oder während der Ausführung unterlagenrelevante Festlegungen getroffen werden.

Die Unterlage ist in der Regel mit ihrer Fertigstellung, spätestens jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme dem Bauherrn zu übergeben.

Der Bauherr übergibt ein Exemplar der Unterlage einem eventuellen Betreiber oder Erwerber.

4.2 Inhalt

Gliederung, Umfang und Inhalt der Unterlage werden in der Baustellenverordnung selbst nicht festgelegt.

Nachfolgend wird der Inhalt einer Unterlage im Abschnitt "4.2.1 Erforderliche Angaben" und im Abschnitt "4.2.2 Weitere Angaben" beschrieben.

4.2.1 Erforderliche Angaben

Die Unterlage hat folgende Angaben zu enthalten: 

Teile der baulichen Anlage können im Hochbau zum Beispiel Dach, Fassade, Aufzug oder Außenanlage, im Brückenbau zum Beispiel Überbau, Unterbauten, Ausstattung und Leitungen sein.

Die vorhersehbaren, insbesondere regelmäßig wiederkehrende Arbeiten mit den damit verbundenen Gefahren sind in der Unterlage aufzuführen. Gefahren können z. B. durch Absturz entstehen. Arbeiten mit gleichartigen Gefahren und identischen Schutzmaßnahmen können zusammengefasst werden. Bei den Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sind neben sicherheitstechnischen Einrichtungen gegebenenfalls auch organisatorische Maßnahmen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu nennen. Diese Maßnahmen und Einrichtungen müssen plausibel und realisierbar sein.

4.2.2 Weitere Angaben

Die Unterlage kann zusätzlich weitere Angaben enthalten, um zum Beispiel eine erhöhte Planungssicherheit zu erreichen, dem Bauherrn weitere Hinweise zu den späteren Arbeiten zu geben und den Unternehmern, die mit den späteren Arbeiten beauftragt werden, die Durchführung dieser Arbeiten zu erleichtern.

Weitere Angaben können zum Beispiel sein:

Die Unterlage kann auch Verweise auf entsprechende Teile eines gegebenenfalls aus anderen Gründen vorhandenen Baubestandswerkes enthalten.

4.3 Norm

Die Form der Unterlage wird in der Baustellenverordnung nicht festgelegt und bleibt dem Koordinator/Bauherm überlassen. Anlage A enthält Beispiele für Unterlagen.

 


Beginn

RAB 32 - Anlage A

Die Anlage enthält vier Beispiele für Unterlagen:

1. Beispiel - Neubau Zentrallager

Das Beispiel beschreibt die Unterlage für ein Hochregallager, das an eine vorhandene Produktionsanlage angebaut wurde. Es zeichnet sich dadurch aus, dass betriebliche Belange in der Unterlage berücksichtigt worden sind. Die Unterlage ist in Form einer Tabelle erstellt worden, in der neben den notwendigen Angaben auch solche aufgeführt wurden, die im vorliegenden Fall während der Planungsphase von Bedeutung waren. Dies betrifft zum Beispiel die Positionen im Leistungsverzeichnis.

2. Beispiel - Unterführung Petershofer Damm

Das Beispiel "Unterführung Petershofer Damm" wurde für ein Ingenieurbauwerk erstellt, bei dem eine Straße unter eine Bahnlinie geführt wurde, um einen höhengleichen Bahnübergang zu beseitigen.

Die Unterlage selbst ist gegliedert nach der öffentlichen Beleuchtung, einem im Rahmen der Baumaßnahme zu erstellenden Regenrückhaltebecken, einer Lichtsignalanlage und dem Bauwerk selbst.

3. Beispiel - Bürogebäude

Im Beispiel 3 ist eine Unterlage für ein Bürogebäude wiedergegeben. Dieses Beispiel enthält für die einzelnen Teile der baulichen Anlage jeweils ein Blatt. Diese Art der Darstellung erlaubt, dass für spezifische spätere Arbeiten, zum Beispiel das Reinigen der Dachentwässerung, dem jeweils ausführenden Unternehmen genau jenes Blatt übergeben werden kann, in dem die Gefahren und die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Maßnahmen für seine Tätigkeit zusammengefasst sind.

Die Unterlage gibt den Stand unmittelbar nach dem Zusammenstellen während der Planung der Ausführung wieder.

4. Beispiel - Bundesstraße

Im Beispiel 4 wird die Unterlage für eine Bundesstraße zwischen definierten Netzknoten dargestellt. Es werden innerhalb dieser Unterlage nur jene Teile der Anlage aufgeführt, bei denen sich die späteren Arbeiten von denen unterscheiden, die standardmäßig beim Straßenbau durchzuführen sind.


Unterlage für spätere Arbeiten 
gem. BausteIIV

Objekt: Neubau Zentrallager 12345 Musterstadt

Aufgestellt, 16.08.2001

Fortgeschrieben, ..................

durch: Dipl.-Ing. Max Mustermann

Koordinator

12345 Musterstadt


Inhaltsverzeichnis 

1. Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
1.2 Verwendete Unterlagen 
1.3 Allgemeine Grundsätze 

2. Objektbeschreibung

3. Zusammenstellung der späteren Arbeiten 
3.1 Außenanlagen
3.2 Dach 
3.3 Fassade 
3.4 Hohe Räume/Hochregallager
3.5 Betriebstechnische Einrichtungen 

4. Verweise
4.1 Hinweise auf Planer, ausführende Unternehmen
4.2 Hinweise auf Pläne (sind diesem Beispiel nicht beigefügt)
4.3 Hinweise auf Bedienungs-, Inspektions- und Wartungsbücher


1. Vorbemerkungen 

1.1 Allgemeines

Nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.

Die Zusammenstellung der Unterlage erfolgte durch DiplAng. Max Mustermann, Koordinator mit Beauftragung durch den Bauherrn des Zentrallagers der Fa. Muster.

Diese Unterlage für spätere Arbeiten ersetzt nicht die Dokumentation des Gebäudes (Architektenleistung) und sonstige von den beauftragten Firmen zu übergebenden Unterlagen wie z. B. Bedienungsanleitungen und Wartungsbücher.

Die Unterlage wurde nach RAB 32 zusammengestellt; sie enthält neben den erforderlichen Angaben nach Abschnitt 4.2.1 weitere Angaben nach Abschnitt 4.2.2 RAB 32.

1.2 Verwendete Unterlagen

Diese Unterlage wurde auf Basis der durch die Planungsbeteiligten und Versorgungsträger übergebenen Dokumente und Angaben erstellt.

1.3 Allgemeine Grundsätze

2. Objektbeschreibung

Bei der baulichen Anlage handelt es sich um ein vollautomatisches Hochregallager mit Kommissionierzone, Verladerampen und angegliedertem Bürotrakt.

Konstruktiv handelt es sich um eine sogenannte Silobauweise, d. h. die Stahlkonstruktion der Regale ist auch das tragende Bauteil für Dach und Wand, woraus folgt, dass diese nicht verändert werden darf.

Die vollautomatischen Förderanlagen und die Regalbediengeräte stellen eine besondere Gefährdung für Personen dar, wenn sie sich im Gefahrenbereich dieser Maschinen aufhalten. Daher ist es verboten, bei Betrieb der Anlage den Gefahrenbereich zu betreten. Als Sicherungsmaßnahme ist dieser Bereich durch einen 2 m hohen Zaun abgesichert. In den Zugängen befinden sich Türkontakte, die beim Öffnen die Gesamtanlage stilllegen.

Die bauliche Anlage ist mit einer RWA-Anlage (Rauch- und Wärmeabzugsanlage) ausgestattet, die regelmäßig gewartet werden muss.

Des weiteren sind die gesamte Lagerfläche und die Etagen des Hochregallagers mit einer Sprinkleranlage bestückt. Hierfür werden ein unterirdisches Wasserreservoir mit Nachspeisung aus dem öffentlichen Netz und eine Sprinklerzentrale mit Notaggregaten vorgehalten. Diese Anlagen sind regelmäßig zu warten. Eine besondere Gefahr ergibt sich durch das unterirdische Wasserreservoir.

3. Zusammenstellung der späteren Arbeiten 

Siehe folgende Tabelle.

Unterlage für Hochregallager in 12345 Musterstadt

Anlage bzw. Bauteil

Arbeiten

Art

Häufigkeit

Gefahren

Sicherheitstechnische Einrichtungen, Maßnahmen

Plan-Nr.

Position(en)

im LV

Bemerkungen

und Hinweise

Außenanlagen

Übersichtsplan, Außenanlagen

Gesamtanlage

Erdarbeiten

nach Bedarf

Stromschlag

Gasexplosion

Bestandspläne mit erdverlegten Stromleitungen, Gasleitungen, Wasserleitungen

Abwasserleitungen

Revision

1 mal im Jahr

Absturz

Faulgase, Sauerstoffmangel

Steigeisengänge

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, Messungen

Pos. 04.3.28

Wasserreservoir für Sprinkleranlage

Revision

4 mal im Jahr

Absturz

Ertrinken

Pfostenständer mit Kunststoffkette (8 Pfosten für 2 Deckel)

Steigleiter, ausziehbar PSA gegen Absturz und Ertrinken

Angebot von Firma ...

Behälter ist ständig voll Wasser; Kontrolle der Schwimmerventile erfolgt von der Hoffläche aus. Die Bodenöffnungen sind zu sichern.

Lagerort Pfostenständer: Sprinklerzentrale

Außenbeleuchtung

Reinigung der Leuchten

1 mal im Jahr

nach Bedarf

Absturz

Stehleiter auf standfestem Untergrund (Pflaster)

Außenbeleuchtung

Austausch Leuchtmittel

nach Bedarf

Absturz

Stehleiter auf standfestem Untergrund (Pflaster)

Dach

Übersichtsplan

Dach

Dach Gebäude "N"

Flachdacheinläufe kontrollieren

1 mal im Jahr

nach Bedarf

Absturz

Dachausstieg mit Leiter durch zu öffnende Lichtkuppel, Brüstung am Dachrand

Angebot von Firma ...

Dachausstieg im Heizraum

Schornstein fegen

1 mal im Jahr

Absturz

Dachausstieg mit Leiter durch zu öffnende Lichtkuppel, Brüstung am Dachrand

Dachausstieg im Heizraum

Dach Hochregallager

Inspektion Dachfläche

Arbeiten im Dachrandbereich

Inspektion

1 mal im Jahr

1 mal im Jahr

Absturz

Absturz

Zugang: Steigleiter mit Steigschutz

PSA gegen Absturz

Anschlag an vorhandene Sekuranten

Angebot von

Firma ...

Lagerort PSA für Personal des Bauherrn:

Heizraum Gebäude "N"

Unterlage

für

Hochregallager

in 12345

Musterstadt

Anlage bzw. Bauteil

Arbeiten

Art

Häufigkeit

Gefahren

Sicherheitstechnische Einrichtungen, Maßnahmen

Plan-Nr.

Position(en)

im LV

Bemerkungen und Hinweise

Revision an Rauch- und

Wärmeabzugsanlagen

1 mal im Jahr

Zugang: Steigleiter mit Steigschutz

PSA gegen Absturz

Anschlag an vorhandene Sekuranten

Pos. 07.4.1

Dachausstieg im Heizraum

Auflage Baugenehmigung

Flachdacheinläufe kontrollieren

1 mal im Jahr

Zugang: Steigleiter mit Steigschutz

PSA gegen Absturz

Anschlag an vorhandene Sekuranten

Pos. 07.2.8

Dachausstieg im Heizraum

Fassade

Festverglasung Gebäude "N"

Reinigung

2 mal im Jahr

Absturz

Hubarbeitsbühne

Befestigte Standplätze um das Gebäude

Sonnenschutz Gebäude "N"

Reinigung

Wartung

nach Bedarf

Absturz

Hubarbeitsbühne

Befestigte Standplätze um das Gebäude

Glasfassade Hochregallager

Reinigung

alle 4 Jahre

Absturz

Hubarbeitsbühne

Befestigte Standplätze um das Gebäude

RWA-Anlage

Revision an Zuluftjalousien in der Außenwand

1 mal im Jahr

Absturz

Stehleiter

Auflage Baugenehmigung

Hohe Räume im Hochregallager

Leuchten Kommissionierzone

Reinigung

Wartung

nach Bedarf

Absturz

Hubarbeitsbühne

Ebener Hallenboden

Blaue Leuchten im Regalbereich

Reinigung

Wartung

nach Bedarf

Absturz

Arbeitsgerüst

Regalbediengerät stilllegen

im gesicherten Bereich auf ebenem Hallenboden 

Arbeitsgerüst bis 12 m Standhöhe

Betriebstechnische Bestandteil der baulichen

Einrichtungen, die Anlage sind

Regalbediengerät

Wartung

4 mal im Jahr

nach Bedarf

Absturz

Fest installierte Arbeitsebene mit Seitenschutz, PSA gegen Absturz, Anschlagpunkt für PSA

Wartungsbuch

Betriebsanweisung

Unterlage

für

Hochregallager

in 12345

Musterstadt

Anlage bzw. Bauteil

Arbeiten

Art

Häufigkeit

Gefahren

Sicherheitstechnische Einrichtungen, Maßnahmen

Plan-Nr.

Position(en)

im LV

Bemerkungen

und Hinweise

Palettenförderanlagen

Wartung

4 mal im Jahr und

nach Bedarf

Quetschung

Gefahrenbereich gesichert durch Zaun und Türen mit Kontakten zur Stilllegung und Schlüsselschaltung zur Wiederinbetriebnahme der Förderanlage

Senkrechtförderer

Wartung

4 mal im Jahr und

nach Bedarf

Absturz

Senkrechtförderer stilllegen feste Steigleiter, fest installierte Arbeitsebene mit Seitenschutz

Brandschutztore am Tunnel-

eingang

Wartung

1 mal im Jahr

Absturz

Wartungsgang

Schnitt Tunnel

Angebot von Firma ...

Zugang über Besucherbühne

Brandschutztore am

Blocklager

Wartung

1 mal im Jahr

Absturz

Stehleiter

Angebot von

Firma ...

Zugang über Besucherbühne

Rolltor

Wartung

1 mal im Jahr

Absturz

Anlegeleiter oder Arbeitsbühne

Lastenaufzug Gebäude "N"

Wartung

1 mal im Jahr

Absturz

Seitenschutz auf Kabinendach

 

4. Verweise

4.1 Hinweise auf Planer, ausführende Unternehmen

Es kann für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage hilfreich sein, Informationen bei den Planungsbeteiligten und den ausführenden Firmen einzuholen.

Architekt: Dipl.-Ing. Max Mustermann 12345 Musterstadt Telefon Telefax Tragwerksplaner: ... Fachingenieure Elektro: ... Fachingenieure H/S/L: ...

Firmenliste: siehe Objektdokumentation

4.2 Hinweise auf Pläne 

(sind diesem Beispiel nicht beigefügt) 

Folgende Pläne sind Anlage zur Unterlage:

4.3 Hinweise auf Bedienungs-, Inspektions- und Wartungsbücher

Für bestimmte spätere Arbeiten an der baulichen Anlage kann es notwendig und hilfreich sein, Bedienungs-, Inspektions- und Wartungsbücher einzusehen.


Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage 

Unterführung Petershofer Damm 23052 Oldensbüttel

3. Anpassung Blatt ... von ..............................

2. Anpassung Blatt ... von ............................... am ..........................

1. Anpassung Blatt ... von ............................... am ..........................


Zusammengestellt (Blatt 1 - 4) von Max Mustermann am .......................... Koordinator

1. Allgemeines

Diese Unterlage enthält die erforderlichen Angaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage im Sinne der Baustellenverordnung.

Sie ersetzt nicht die vom Bauherrn und seinen Planern erstellten Pläne, Anweisungen und sonstige Dokumente. Diese sind je nach Art der späteren Arbeiten ergänzend beizuziehen. Diejenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ausführen, werden hierdurch nicht von ihrer Verpflichtung befreit, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstige Vorschriften bei der Durchführung der Arbeiten zu beachten. Sie entbindet Arbeitgeber insbesondere nicht davon, eine eigene Gefährdungsbeurteilung nach den geltenden Bestimmungen vorzunehmen.

Diese Unterlage ersetzt nicht die Dokumentation der Ergebnisse anderer an der Planung und Ausführung Beteiligter und stellt auch keine Betriebsanweisung oder Betriebsanleitung dar. 

2. Geltungsbereich der Unterlage für die bauliche Anlage

Diese Unterlage gilt für die dargestellte Unterführung und die damit verbundenen Einrichtungen. Für das damit in Verbindung stehende Ver- und Entsorgungsbauwerk besteht eine eigene Unterlage.

3. Objektbeschreibung

Das Unterführungsbauwerk beseitigt einen höhengleichen zweigleisigen Bahnübergang einer stark frequentierten Straße im Hafengebiet. Es ist als vierspurige Straßenunterführung konzipiert. Fußgänger- und Radfahrerverkehr ist nicht vorgesehen, daher verfügt das Bauwerk lediglich über Notgehwege.

Je Fahrtrichtung sind zwei durchgehende Fahrstreifen mit zusätzlichen Abbiegespuren vorgesehen.

Die Gesamtlänge des Bauwerks beträgt 248 m und setzt sich aus 82,00 m Rampe Süd, 70,50 m Unterführung und 95,50 m Rampe Nord zusammen.

Infolge der Kurvenaufweitung sowie der geplanten Abbiegespuren beträgt die lichte Weite zwischen den Au ßenwänden 20 bzw. 24 m. Die lichte Durchfahrtshöhe beträgt >_ 4,70 m, die größte Längsneigung der Fahrbahn 4,9 %.

Das Unterführungsbauwerk wurde als Stahlbetonbauwerk mit Tiefgründung erstellt. Neben Ortbetonrammpfählen leiten die seitlichen Spundwände lotrechte Lasten in den tragfähigen Baugrund ab. Die Spundwände werden durch geneigte Ankerpfähle gehalten.

Das anfallende Regenwasser wird in einem Rückhaltebecken unterhalb der Unterführung gesammelt und in ein Hafenbecken eingeleitet. Es ist so bemessen, dass der anfallende Regen einer Stunde, auch bei Pumpenausfall, gespeichert werden kann. Das Pumpwerk ist über einen auf der westlichen Seite der Südrampe angeordneten Betriebsschacht für Wartungs- und Kontrollzwecke erreichbar.

4. Hinweis auf weitere Dokumente

Zusätzliche Angaben enthalten das Bauwerksbuch und die Bauwerksakte. 

5. Zusammenstellung der späteren Arbeiten

Unterlage für spätere Arbeiten

Bauvorhaben:

Unterführung

 

Öffentliche Beleuchtung

Petershofer Damm

Blatt-Nr.: 1

Index der letzten Änderung: b

Anlage bzw. Bauteil

Art der Arbeit

Häufigkeit

Gefahr

Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen

Hinweise

siehe Plan

"Übersicht Öffentliche Beleuchtung"'

Mastleuchten

Reinigung

:2 mal

jährlich

- Absturz
-  Straßenverkehr

Hubarbeitsbühne, Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

Wartung

:1 mal

jährlich

- Absturz

- Straßenverkehr

Hubarbeitsbühne

Verkehrssicherung,

Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

- Stromschlag durch Oberleitung Bahn

Stromabschaltung, Erdung und Einweisung durch Bahnbetreiber

Leitungsbe- standspläne, Richtlinien des Bahnbetreibers

- Bahnbetrieb

Unterweisung über besondere Belange des Bahnbetriebes durch Netzbetreiber

Richtlinien des Bahnbetreibers

Reparatur, Anstrich- und Korrosionsschutzarbeiten

:nach Bedarf:

- Absturz
- Straßenverkehr

Hubarbeitsbühne, Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

- Stromschlag durch Oberleitung Bahn

Stromabschaltung, Erdung und Einweisung durch Bahnbetreiber

Leitungsbe- standspläne, Richtlinien des Bahnbetreibers

- Bahnbetrieb

Unterweisung über besondere Belange des Bahnbetriebes durch Netzbetreiber

Richtlinien des Bahnbetreibers

Bauvorhaben:

Unterführung

Regenrückhaltebecken

Petershofer Damm

Blatt-Nr.: 2

Index der letzten Änderung: c

Anlage bzw. Bauteil

Art der Arbeit

Häufigkeit

Gefahr

Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen

Hinweise

siehe Plan "Übersicht Regenrückhalte becken" 2

Rückhaltebeck

en

Revision

:1 mal jährlich

- Starker Wasseranfall

Einstellen von Arbeiten

Überschreiten des Aufnahmevermögens des Beckens

- Ertrinken

Absturzsicherung

- Ersticken durch Faulgase

Messungen mit Multiwarngerät, Betriebsanweisung

- Absturz

ortsfest eingebaute Leiter

- Infektion durch übertragbare Krankheiten (Nagetiere)

Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung

z. B. Weillsche Krankheit

Straßenschächte

Revision

:1 mal jährlich

- Absturz

ortsfeste Leiter, Steigeisengänge

- Straßenverkehr

Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

Straßenabläufe

Reinigung

:2 mal jährlich

- Straßenverkehr

Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

Bauvorhaben:

Unterführung

Lichtsignalanlage

Petershofer Damm

Blatt-Nr.: s

Index der letzten Änderung: b

Anlage bzw. Bauteil

Art der Arbeit

Häufigkeit

Gefahr

Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen

Hinweise

siehe Plan "Übersicht Lichtsignalanlage" 3

Signalgeber

Reinigen

4 mal jährlich

- Absturz

Hubarbeitsbühne

- Straßenverkehr

Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

Lampen austauschen

1 mal jährlich

- Absturz

Hubarbeitsbühne

- Straßenverkehr

Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

Elektrische Anlagen/ Steuerungsein- richtungen

Prüfung und Wartung

2 mal jährlich

- Stromschlag

Abschaltung, Unterweisung

Bestandspläne

Bauvorhaben:

Unterführung

Bauwerk

Petershofer Damm

Blatt-Nr.: 4.1

Index der letzten Änderung: e

Anlage bzw. Bauteil

Art der Arbeit

Häufigkeit

Gefahr

Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen

Hinweise

siehe "Ubersichtszeichnung des Bauwerkbuches" a

Überbau

Wartung

nach

Bedarf

- Absturz

- Straßenverkehr

Hubarbeitsbühne Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

- Schienenverkehr

Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Warnkleidung

Inspektion in Form von

• Prüfung

• Besichtigung

• Beobachtung

jedes 3. Jahr

1 mal jährlich

2 mal jährlich

- Absturz

- Straßenverkehr

- Schienen- verkehr

Hubarbeitsbühne,

Verkehrssicherung, Warnkleidung, 

Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA,

RSA

- Infektion durch Ablagerung von Taubenkot

Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung

z. B. Papageienkrankheit

Instandsetzung

nach Bedarf

- Absturz

Hubarbeitsbühne

- Straßenverkehr

Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

- Schienen- verkehr

Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Einstellen des Bahnbetriebes, Warnkleidung

- Stromschlag

Stromabschaltung und Erdung, Einweisung durch Bahnbetreiber

- Infektion durch Ablagerung von Taubenkot

Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung

z. B. Papageienkrankheit

Bauvorhaben:

Unterführung

Bauwerk

Petershofer Damm

Blatt-Nr.: 4.2

Index der letzten

Änderung: e

Anlage bzw. Bauteil

Art der Arbeit

Häufigkeit

Gefahr

Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen

Hinweise

siehe "Ubersichtszeichnung des Bauwerkbuches"

Unterbauten

Wartung

nach

Bedarf

- Absturz

Hubarbeitsbühne

- Straßenverkehr

Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

- Infektion durch Ablagerung von Taubenkot

Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung

z. B. Papageienkrankheit

Inspektion in Form von

• Prüfung

• Besichtigung

• Beobachtung

- Absturz

Hubarbeitsbühne

jedes 3. Jahr

1 mal jährlich

2 mal jährlich

- Straßenverkehr

- Infektion durch Ablagerung von Taubenkot

Verkehrssicherung, Warnkleidung, Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung

StVO, ZTV-SA, RSA

z. B. Papageienkrankheit

Instandsetzung

:nach Bedarf

- Absturz

Hubarbeitsbühne

- Straßenverkehr

Verkehrssicherung, Warnkleidung

StVO, ZTV-SA, RSA

- Infektion durch Ablagerung von Taubenkot

Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung

z. B. Papageienkrankheit

 


Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk

Bürogebäude Musterstraße in Dresden

INHALTSVERZEICHNIS

1 VORBEMERKUNGEN...........................................................................................................27 
1.1 Allgemeines........................................................................................................................27 
1.2 Verwendete Informationen und Pläne.................................................................................27 
1.3 Allgemeine Grundsätze ...................................................................................................... 27 

2 OBJEKTBESCHREIBUNG ...................................................................................................28 

3 ZUSAMMENSTELLUNG DER SPÄTEREN ARBEITEN .......................................................29 
3.1 Außenanlagen....................................................................................................................30 
3.2 Dächer ............................................................................................................................... 32 
3.3 Fassaden ........................................................................................................................... 33 
3.4 Hohe Räume......................................................................................................................35

4 VERWEISE AUF ANDERE DOKUMENTE............................................................................36


1 Vorbemerkungen 

1.1 Allgemeines

Nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist "eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen."

Die Unterlage wurde durch den Koordinator Max Mustermann, "Musteringenieurbüro mib", zusammengestellt. Den Auftrag hierfür hat der Bauherr, Bau + Boden GmbH, während der Planung der Ausführung am 02.01.2002 erteilt.

Diese Unterlage für spätere Arbeiten ersetzt nicht die von Planern und Auftragnehmern erarbeiteten Ausführungspläne, einschließlich Anweisungen und Zeichnungen, die in einer Objektdokumentation nach § 15 HOAI, Leistungsphase 9 zusammengefasst sind.

1.2 Verwendete Informationen und Pläne

Die Grundlage für das Zusammenstellen der Unterlage sind Angaben, die von folgenden Planungsbeteiligten zur Verfügung gestellt wurden:

Die Angaben wurden ergänzt durch folgende Dokumente: 

1.3 Allgemeine Grundsätze

2 Objektbeschreibung

Das Bürogebäude liegt in Dresden im Gebiet Neustadt. Es ist einseitig angebaut. Die Erschließung erfolgt über die Hauptstraße und die Müllerstraße. Das Bauwerk besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen gemäß den Planunterlagen des Büros "Muster-Architekten". Die Räume sind im Durchschnitt 2,70 m hoch. Der Eingangsbereich hat eine Raumhöhe von 3,80 m.

Das Bauwerk ist in Stahlbeton B 25 errichtet. Die Fundamente, Decken und Wände sind in Ortbeton, die Treppen sind als Fertigteile ausgeführt. Die nichttragenden Wände sind als Gipskarton-Ständerwände erstellt.

Die Außenwände sind Stahlbetonfertigteile mit Bekleidung aus grobgeschliffenem Naturwerkstein, befestigt mit nichtrostenden Stahlankern vor einer Wärmedämmung. An der Natursteinfassade kann ein Stand-Fassadengerüst gestellt werden. Spezielle Verankerungspunkte für die Gerüste befinden sich an den Gebäudefassaden. Die Fenster sind aus Aluminium und mit einem DrehKipp-Beschlag versehen. Der Eingangsbereich besteht aus einer Aluminium-Glas-Fassade als Ständer-Riegel-Konstruktion mit Sonnenschutzlamellen. Der Bereich der Glasfassade ist mit einer Hubarbeitsbühne erreichbar.

Das Dach ist als Warmdach auf einer Stahlbetondecke mit 2 % Gefälle, Wärmedämmung und zweilagiger Dachabdichtung aus Bitumenbahnen mit oberseitiger Abstreuung aus Schiefersplitt ausgeführt. Die Dachabdichtung ist teilflächig verklebt. Auf der Dachfläche wurden flächendeckend Sekuranten eingebaut, die für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten zu nutzen sind. Über dem Eingangsbereich befindet sich eine 5 x 5 m große begehbare Lichtkuppel.

Die Innenräume haben üblichen Bürostandard. Die Fenster in den Treppenhäusern sind mit Stehleitern erreichbar. Der Treppenbelag ist in Naturstein ausgeführt, die Geländer bestehen aus lackiertem Stahl-Rundrohr. Die Fußböden im Keller bestehen aus einem Verbundestrich mit Anstrich, die Fußböden der Bürobereiche und Flure aus einem schwimmenden Estrich mit Teppichbelag, die Fußböden der Teeküchen und Toiletten aus Fliesen.

Die Büroräume und Treppenhäuser sind mit Aufputz-Deckenleuchten, die Eingangshalle mit direktstrahlenden Einbauleuchten ausgestattet.

Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Warmwasserzentralheizung mit Gaskessel, vollautomatisierter und außentemperaturgesteuerter Regelanlage. Alle Stahlradiatoren sind mit Thermostatventilen ausgestattet.

Für die Außenanlage existiert ein Leitungsplan, der, wie die anderen Ausführungspläne, in der Objektdokumentation enthalten ist. Besonderheiten für die begehbaren Schächte, sind den jeweiligen Detailblättern der späteren Arbeiten zu entnehmen.

3 Zusammenstellung der späteren Arbeiten

Auf den nachfolgenden Seiten erfolgt eine Zusammenstellung der späteren Arbeiten an der baulichen Anlage nach der Gliederung:

3.1 Außenanlagen A, 

3.2 Dächer D, 

3.3 Fassaden F,

3.4 Hohe Räume H.

 

4 Verweise auf andere Dokumente

Nach Fertigstellung der Objektdokumentation empfiehlt sich im Rahmen der Fortschreibung der Unterlage ein Verweis auf diese Objektdokumentation. Insbesondere sollte auf folgende Dokumente hingewiesen werden:

 


Unterlage für spätere Arbeiten 

gem. BausteIIV Objekt: B 264, von NK 5105 033 nach NK 5106 013

Aufgestellt, 17.10.2002 Fortschreibung:

durch: Dipl.-Ing. Mustermann


Vorbemerkungen:

Nicht besonders aufgeführt werden Arbeiten, die durch spezielle Vorschriften bereits detailliert geregelt sind, wie z. B. Winterdienst, Grünpflege, Auswechseln von Schutzplanken und Reinigung von Fahrbahn, Beschilderung, Leitpfosten und Entwässerungsanlagen.

Bei all diesen Arbeiten sind die üblichen Arbeitsschutzbestimmungen und einschlägigen Vorschriften der Betriebssicherheit zu beachten.

Die Unterlage ersetzt nicht das Vorhalten der Leitungspläne und sonstiger Bestandsunterlagen.

B 264

Lage:

von NK 5105 033 nach NK 
Hauptmerkmal: 7 bis 8 m breite

5106 013

Fahrbahn

Anlage oder Bauteil

Art der Arbeit

Häufigkeit

Gefahr

Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen

Bemerkungen/ Hinweise

N K 5105 034 -

N K 5106 071

Kreuzende Gasleitung km 0,005

Rammen von Schutzplankenpfosten

bei Bedarf

Explosion

Gelber Gasleitungshinweispfosten

ehemaliges Schlamm- absetzbecken 

km 0.500

Müll aufsammeln, Grünpflege, Kontrolle von Tor und Zaun

jährlich

Ertrinken

Einzäunung und verschließbares Tor, Absperrung am Stellplatz.

Kennzeichnung des Gefahrenbereichs: "Lebensgefahr durch Ertrinken! Betreten verboten." Mit Piktogramm.

Bei Betreten Maßnahmengegen Versinken treffen.

Schieberschacht

km 0.980

Wartung, Kontrolle nach Platzregen, Bedienung bei Öl- oder Chemieunfall

jährlich und bei Bedarf

Quetschungen, Verkehrsgefahr

Bedienungsanleitung, Betriebsanweisung, Absicherung nach RSA, Haltebucht.

Unterführter Wirtschaftsweg

km 2.850

Wartung, Überflutung abpumpen.

Überflutung bei Platzregen, Ertrinken

Absperrmöglichkeiten sind gelagert in SM Bergheim

N K 5105 071

LSA

Wartung, Reinigung, Lampenwechsel, Reparatur

vierteljährlich und nach Bedarf

Stromschlag, Verkehr

Hubarbeitsbühne, Absicherung nach RSA.

N K 5106 071 - 5106 013

Versickerungs- becken

km 1.900

Müll aufsammeln, Grünpflege, Entschlammung, Kontrolle von Tor und Zaun

halbjährlich

Ertrinken Verkehr

Einzäunung und verschließbares Tor, befestigte Zuwegung zum Schlammfang, Zufahrt vom Wirtschaftsweg benutzen.

 

 

 

Beginn