Brandschutz

Durch die zunehmenden Wertkonzentrationen in den Unternehmen verbunden mit hohen Arbeitsauslastungen ist das Schadensniveau durch Brände in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dabei handelt es sich sowohl um Personenschäden, als auch um Sachschäden, die nach Angaben der Versicherungswirtschaft bei jedem fünften Brand mehr als eine halbe Million Euro betragen. Die Brandursachen sind dabei vielfältig und reichen von technischen Defekten über unsachgemäße feuergefährliche Arbeiten, Nachlässigkeiten im menschlichen Verhalten bis hin zur Brandstiftung. Umso wichtiger ist es für jedes Unternehmen, betriebliche Regeln für den Regelbetrieb und Notfall (Brandfall) festzulegen. Die betrieblichen Regelungen m+ssen immer speziell auf Ihr Unternehmen angepasst werden. Ziel unserer Bemühungen ist es, durch zweckmäßige Maßnahmen mögliche Brände zu verhindern bzw. eine effektive Personenrettung und Brandbekämpfung zu ermöglichen.

Beratung

  • Beratung bei der Planung
  • Beratung bei der Beschaffung
  • Beratung bei der Unterhaltung und Änderung von baulichen Anlagen
  • Beratung bei Verfahrensprozessen
  • Beratung bei dem Einsatz von Arbeitsstoffen

Dokumentation

  • Erstellung der betrieblichen Brandschutzordnung einschließlich Alarmplan
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 einschließlich der Abstimmung mit den zuständigen Behörden

Unsere Bildungsangebote – Brandschutz

  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer (BSH)
  • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (BSB)
  • BSB Brandschutzbeauftragter Fortbildung
  • Bedienung und Anwendung von Feuerlöschern


Besuchen Sie uns auf unserer Schulungsplattform www.arbeitsschutzakademie.de

Ihre Vorteile

  • Rechtskonforme Organisation und Dokumentation von Prozessen
  • Erkennen der Brandgefährdung
  • Regelungen für den Regel-und Notfall
  • Vermeidung finanzieller Verluste durch Folgekosten (Brandschadenssanierung, Betriebsausfall)

Referenzen (Auswahl)

  • AOK Sachsen-Anhalt
  • Bauhaus Dessau
  • Balfour Beatty Rail Signal Staßfurt
  • Carcoustics Haldensleben GmbH
  • Eldisy GmbH
  • Enercon GmbH Magdeburg
  • Klinik St. Marienstift Magdeburg
  • LTV Sachsen-Anhalt
  • Magdeburger Hafen GmbH
  • Mapei GmbH
  • Maritim Hotel Magdeburg
  • Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt
  • Nice-Pak
  • Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg

Rechtsgrundlage

§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Die Unternehmen und Einrichtungen sind verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen für Not- und Havariefälle zu organisieren. Hierzu gehören aktuelle Planunterlagen und erforderliche Verhaltensregeln für die Beschäftigten, für Dritte, sowie zum Einsatz kommende Hilfs- und Einsatzkräfte. Geltende Rechtsgrundlagen sind die Arbeitsstättenverordnung, die Landesbauordnung und Weitere. Die Regeln der Ausführung von Planunterlagen für den Not- und Havariefall werden von den entsprechenden DIN-Normen bestimmt.

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